Die Stadtverwaltung Kamen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://villa-fib.kamen.de/veröffentlichte Website der Stadtverwaltung Kamen.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
Telefon: (02307) 148-0
Telefax: (02307) 148-9000
E-Mail: rathaus@stadt-kamen.de
https://www.stadt-kamen.de/impressum
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Diese Website ist nicht mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die uns bekannten Barrieren zu beheben.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur
Barrierefreiheit vereinbar:
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website https://www.stadt-kamen.debenachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de
Datum der Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06.07.2021 erstellt.