Unser Ziel ist es, junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu führen, das ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Daher steht die Verfahrenslotsin der Stadt Kamen ihnen und ihren Familien als verlässliche Ansprechperson zur Seite.
Das Profil der Verfahrenslotsin umfasst eine breite Palette von Aufgaben, die darauf abzielen, die Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität junger Menschen mit Behinderung zu fördern.
Beratung und Begleitung
Die Beratung unserer Verfahrenslotsin ist kostenlos und unabhängig. Egal ob es um ein konkretes Anliegen, wie den Weg zu einer Schulbegleitung, oder einfach nur um einen allgemeinen Austausch zu verschiedenen Möglichkeiten geht, Sie können sich jederzeit mit Ihren persönlichen Anliegen und Herausforderungen an unsere Verfahrenslotsin wenden.
Wir können Sie auch zu verschiedenen Terminen als neutrale Person begleiten. Beispiele hierfür sind Hilfeplangespräche, Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenzen sowie Gespräche mit anderen Beratungsstellen und Einrichtungen.
Koordination von Hilfs- und Unterstützungsangeboten
Herauszufinden, welche Leistungen einem Selbst oder dem eigenen Kind zustehen und wie man sie bekommen kann, ist in unserem komplexen Sozialhilfesystem manchmal nicht so einfach. Unsere Verfahrenslotsin kann Ihnen bei der Suche nach einem passenden Angebot, der richtigen Ansprechperson oder dem Weg zu einer Leistung zu Seite stehen.
Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen
Die Unterstützung der Verfahrenslotsin können Sie jederzeit in Anspruch nehmen. Egal ob Sie schon einen Antrag für eine Leistung gestellt haben oder ob Sie noch ganz am Anfang stehen. Unsere Verfahrenslotsin steigt dort ein, wo Sie es sich wünschen.
Sie entscheiden selbst ob Sie eine einmalige Beratung möchten oder die Unterstützung der Verfahrenslotsin langfristig in Anspruch nehmen wollen. Das Angebot ist freiwillig und ganz an Ihren Wünschen und Bedarfen orientiert.