Beratung zu Bildung und Teilhabe
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. Anspruch auf diese Leistungen haben Kinder aus Familien, die folgende finanzielle Leistungen beziehen:
• Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Asylbewerberleistungen
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ) neben Kindergeld
Über das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen. Abgerechnet wird über die Karte zur Bildung und Teilhabe, die „UpdateCard ICH 2.0“. Sie ist eine einfache und praktische Abrechnungslösung des Kreises Unna, um bewilligte Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen zu können.
Weitere Infos hält der Kreis Unna für Sie bereit.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne individuell jeden Donnerstag von 15-17 Uhr dazu,
welche Angebote gefördert werden und welche Schritte dafür notwendig sind.
Wir beraten Sie gerne individuell jeden Donnerstag von 15-17 Uhr dazu,
welche Angebote gefördert werden und welche Schritte dafür notwendig sind.